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BFH 26.10.2006 VII B 272/05, NWB direkt 48/2005 S. 2

Anspruch auf Vollstreckungsaufschub

Hat die Steuerverwaltung langfristig Vollstreckungsaufschub zugesagt, der sie bei einer Änderung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht mehr bindet, kann und braucht sie bei Fortfall von Unterhaltsverpflichtungen und bei Erwerb von Grundvermögen nicht weiterhin Vollstreckungsaufschub zu gewähren.