Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Abzug betrieblicher Schuldzinsen
Erläuterung der Berechnung
Das die bisherigen Verwaltungsanweisungen zum Abzug betrieblicher Schuldzinsen gem. § 4 Abs. 4a EStG (vgl. , BStBl 2000 I S. 588, geändert durch , BStBl 2001 I S. 245) überarbeitet und wesentlich ergänzt. Im Folgenden werden die gesetzliche Regelung und die Verwaltungsanweisungen hierzu näher erläutert.
I. Gesetzliche Regelung
§ 4 Abs. 4a EStG regelt den Umfang der als Betriebsausgaben abzugsfähigen betrieblichen Schuldzinsen. Die Vorschrift wurde durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 in das Einkommensteuergesetz eingefügt und ist als Reaktion auf den Beschluss des Großen Senats des (BStBl 1998 II S. 193) zu verstehen. Es sollte verhindert werden, dass durch Zwei- und Mehr-Konten-Modelle dem Grunde nach privat veranlasste Schuldzinsen vollumfänglich als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Regelung wurde allerdings wegen erheblicher Bedenken der Praxis durch das Gesetz zur Bereinigung steuerlicher Vorschriften mit Rückwirkung ab dem neu konzipiert und ist (bis auf die Streichung der sog. Quartalskorrektur in § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2001 durch das Steueränd...