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Einkommensteuer | Betrieblicher Schuldzinsenabzug gem. § 4 Abs. 4a EStG
Durch § 4 Abs. 4a EStG i. d. F. des Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999) v. (BGBl 1999 I S. 2601) ist die Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben gesetzlich neu geregelt worden. Mit dem Steueränderungsgesetz 2001 v. (BGBl 2001 I S. 3794) wurde die Vorschrift mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2001 geändert. Der Regelung unterliegen nur Schuldzinsen, die betrieblich veranlasst sind. Dies erfordert im Hinblick auf die steuerliche Abziehbarkeit eine zweistufige Prüfung. In einem ersten Schritt ist zu ermitteln, ob und inwieweit Schuldzinsen zu den betrieblich veranlassten Aufwendungen gehören. In einem zweiten Schritt muss geprüft werden, ob der Betriebsausgabenabzug im Hinblick auf Überentnahmen eingeschränkt ist. Mit Schreiben v. - IV B 2 - S 2144 - 50/05 NWB AAAAB-70170 nimmt das BMF nunm...