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StuB Nr. 21 vom Seite 950

Informationspflicht des Steuerberaters über anhängige Revisionsverfahren

Der StB muss die vierteljährliche Beilage des BStBl nicht darauf durchsehen, ob Revisionsverfahren über Vorschriften anhängig sind, die auch Steuerbescheide seines Mandanten betreffen. Vielmehr darf auch ein StB grundsätzlich auf die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze vertrauen, so dass allein die Tatsache einer Revisionseinlegung zum BFH keine Pflicht auslöst, den Mandanten zu einem Rechtsmittel zu raten, sofern nicht hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Änderung der Rechtslage zugunsten des Mandanten mit gewisser Sicherheit zu erwarten ist (LG Frankenthal, Urteil vom  - 4 O 374/04, GI 2005 S. 133).