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Finanzgericht Hamburg  v. - VI 69/03

Gesetze: StBerG § 4 Nr. 11b

Zurückweisung eines Lohnsteuerhilfevereins

Leitsatz

Die Zurückweisung eines Lohnsteuerhilfevereins erledigt sich, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr bestandskräftig wird.

Eine Hilfeleistung ist i.S.v. § 4 Nr. 11b StBerG unzulässig, sobald geringe Gewinneinkünfte oder Verluste erzielt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAB-70119

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