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Das neue polnische Gewerberecht
I. Einleitung
In Polen ist am ein umfangreiches Gesetz über die Freiheit der Wirtschaftstätigkeit (GFW) zusammen mit einem nicht viel minder umfassenden Einführungsgesetz (EG-GFW) ergangen, wobei das EG-GFW nicht nur das Inkrafttreten des GFW und Übergangsfragen, sondern auch die Anpassung von über 60 Gesetzen aus dem Bereich des besonderen Verwaltungsrechts an das GFW regelt.
Das GFW ist wie seine beiden Vorgänger, das Gesetz über die Wirtschaftstätigkeit von 1998 (WiTG) und das Gesetz über das Recht der Wirtschaftstätigkeit von 1999 (RWiTG), eine Gewerbeordnung, wie es die Rechtsordnung von 1927 war, auch wenn der heutige Gesetzgeber anstelle des herkömmlichen Begriffs „Gewerbe” den in zahlreichen Gesetzen seit 1989, einschließlich der geltenden Verfassung von 1997, enthaltenen Begriff „Wirtschaftstätigkeit” (zunächst aus ideologischen, heute aus dogmatischen Gründen) verwendet.
Das GFW ist am in Kraft getreten, mit Ausnahme der Vorschriften der Art. 10 und 103 bis 110 (Förderung der Kleingewerbetreibenden), die am in Kraft getreten sind, und der Vorschriften der Art. 16 und 23 bis 25 (Wirtschaftstätigkeitsregister), die erst am in Kraft treten werden, ...