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FG Düsseldorf 12.4.2005 3 K 4223/03 E, IWB 22/2005 S. 989

Einkommensteuer | Vertragsstrafe an ausländischen Arbeitgeber nach Zuzug ins Inland als Werbungskosten

War ein Arbeitnehmer im Ausland tätig und zahlt er wegen vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Vertragsstrafe an seinen früheren Arbeitgeber, so kann er diese als WK bei den Einkünften aus seiner neuen Tätigkeit im Inland geltend machen (, EFG 2005, S. 1533). • Hinweis: Der Kl. war bis März 1999 Arbeitnehmer einer Bank in Österreich, wo er zuvor an einem Ausbildungsprogramm seines Arbeitgebers teilgenommen hatte. Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens hatte er sich zur anteiligen Rückzahlung der von der Bank getragenen Aufwendungen verpflichtet. Nach Aufnahme einer Tätigkeit bei einer inländischen Bank zahlte er an seinen früheren Arbeitgeber die Vertragsstrafe und machte diese als WK bei den inländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arb...