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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 5 K 7121/92 U

Gesetze: UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a

Zimmervermietung an Prostituierte

Leitsatz

Die Vermietung von Räumen an Prostituierte, in denen diese ihre Tätigkeit ausüben können, fällt unter die USt-Befreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG, wenn der Vermieter außer der Raumüberlassung keine weiteren Leistungen von einigem Gewicht erbringt.

Fundstelle(n):
RAAAB-69970

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