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FG München 18.02.2004 3 K 2834/01, NWB direkt 47/2005 S. 11

Steuerbefreiung einer Krankengymnasten-GbR

Die von einer GbR erbrachten krankengymnastischen Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, wenn sie von angestellten Krankengymnasten erbracht werden, die die berufliche Qualifikation für eine Anerkennung ihrer Tätigkeit als freiberuflich i. S. des § 18 Abs. 1 EStG besitzen. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschafterinnen der GbR keine derartige Qualifikation besitzen.

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