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FG München 31.05.2005 15 K 3284/02, NWB direkt 47/2005 S. 5

Ausgleichszahlungen an die getrennt lebende Ehefrau

Ausgleichszahlungen an die getrennt lebende Ehefrau für die Nutzung des ihr gehörenden Miteigentumsanteils am Wohnhaus bis zur Rechtskraft der Scheidung sind keine Aufwendungen i. S. außergewöhnlicher Belastungen.