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BFH 06.07.2005 XI R 46/04, NWB direkt 47/2005 S. 4

Schadensersatz wegen verweigerter Wiedereinstellung tarifbegünstigt

Schadensersatz, der einem Steuerpflichtigen infolge einer schuldhaft verweigerten Wiedereinstellung zufließt, ist eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, die bei zusammengeballtem Zufluss tarifbegünstigt zu besteuern ist.S. 5