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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 1 K 1574/03 EFG 2005 S. 1952 Nr. 24

Gesetze: FGO § 72

Keine Anfechtung einer Klagerücknahmeerklärung wegen Irrtums

Leitsatz

1. Wird eine Klagerücknahmeerklärung wegen Irrtums angefochten, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Erklärung, da die Vorschriften des BGB über die Anfechtung von Willenserklärungen nicht für die Anfechtung von Prozesshandlungen gelten. Auch ein Widerruf der Rücknahmeerklärung ist grundsätzlich unzulässig.

2. Zur Auslegung einer im elektronischen Rechtsverkehr übermittelten Erklärung über die Rücknahme einer Klage wegen Umsatzsteuer für drei Streitjahre, die das FG zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden hatte, unter Berücksichtigung des Grundsatzes des fairen Verfahrens.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1952 Nr. 24
NAAAB-69659

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