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SteuerStud Nr. 10 vom Beilage Seite 1

Gesamtdarstellung Umsatzsteuer

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Ralf Walkenhorst, Ibbenbüren

I. Einleitung

1. Allgemeines

Die Umsatzsteuer (USt) ist vor der Einkommensteuer/Lohnsteuer die größte Einnahmequelle für die öffentlichen Haushalte (siehe auch SteuerStud 2005 S.436).

Die USt wurde durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) vom zu einer selbständigen Reichssteuer. Eine grundsätzliche Reform der USt erfolgte durch das UStG vom (BGBl I S. 545), das mit Wirkung vom die Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug einführte. Dies bedeutet, dass die Umsatzbesteuerung grundsätzlich auf jeder Wirtschaftsstufe stattfindet. Die nächste wesentliche Änderung des UStG erfolgte durch das UStG 1980 vom (BGBl I S. 654), mit dem eine Anpassung des deutschen Rechts an die vom Rat der EWG am erlassene 6. EG-Richtlinie vorgenommen wurde. Die bisher letzte grundlegende Reform des UStG ist durch das USt-Binnenmarktgesetz vom (BStBl I S. 552) eingetreten. Seit dieser Zeit ist das UStG durch weitere Änderungsgesetze, zuletzt durch das Richtlinien-Umsetzungsgesetz vom (BGBl I S. 3310), in mehr oder weniger erheblichem Umfang geändert worden. Die Neufassung des UStG in der Fassung vom datiert vom (BGBl I S. 386).

Rechtsgrundlagen für die USt sind das UStG und die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung ( UStDV). Die Verwaltung ist darüber hinaus noch an die Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) sowie an die Schre...