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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 544

Abziehbare und nicht abziehbare Aufwendungen bei der Einkommensermittlung einer Kapitalgesellschaft - ein Überblick

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Stefan Schönwald, Weil am Rhein

I. Vorbemerkungen

Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens einer Kapitalgesellschaft gelten im Wesentlichen die Vorschriften des Einkommensteuerrechts, soweit sie ihrer Natur nach nicht nur für natürliche Personen anwendbar sind. Insbesondere die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes über die Gewinnermittlung sind für die Besteuerung der Körperschaften gleichfalls anzuwenden. Das KStG enthält jedoch besondere Vorschriften im Hinblick auf die Einkommensermittlung und Festsetzung der Körperschaftsteuer (z. B. §§ 8 bis 10 KStG).

II. Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen (§ 7 Abs. 1 KStG).

Da die Körperschaftsteuer eine Jahressteuer ist, sind die Grundlagen für die Steuerfestsetzung jeweils für ein Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) zu ermitteln (§ 7 Abs. 3 KStG). Der Ermittlungszeitraum kann kürzer sein, beispielsweise bei Neugründung einer Kapitalgesellschaft.

Beispiel:

Neugründung einer GmbH zum

Veranlagungszeitraum: Kalenderjahr 01 (§ 7 Abs. 3 Satz 1 KStG); Ermittlungszeitraum: 1. 7. - (§ 7 Abs. 3 Satz 3 KStG).

Das zu versteuernde Einkommen wird bei der Körperschaft selbst der Körperschaftsteuer unterworfen. Der Begriff „zu versteuerndes Einkommen” ist in § 7 Abs. 2 KStG def...