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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 460

Ertragsteuerliche Folgen der gemischten Nutzung von Grundstücken

von Dr. Holm Krüger, Kesselsdorf

I. Vorbemerkungen

Aus ertragsteuerlicher Sicht können Gebäude entweder zur Einkommenserzielung genutzt oder für eigene Wohnzwecke verwendet werden. Im ersten Falle führt dies - soweit die entsprechenden Tatbestände erfüllt sind - zu einer ertragsteuerlichen Berücksichtigung im Rahmen der Einkunftsermittlung in einer der sieben Einkunftsarten. S. 461

Die Nutzung eines Gebäudes für eigene Wohnzwecke ist dagegen ertragsteuerlich grundsätzlich nicht von Bedeutung.

Davon unabhängig erfolgt eine gänzlich andere Würdigung dieser Sachverhalte im Umsatzsteuerrecht. Insbesondere kann die Zuordnung eines Gebäudes zum (umsatzsteuerlichen) Unternehmensvermögen auch für die Gebäudeteile erfolgen, die einer Nutzung zu privaten Wohnzwecken dienen. Ziel einer derartigen Zuordnung zum Unternehmensvermögen ist die möglichst vollständige Geltendmachung des Vorsteuerabzugs.

Gegenstand dieser Fallstudie ist damit insbesondere die Analyse der ertragsteuerlichen Konsequenzen von alternativen Sachverhaltsgestaltungen, die ihre Ursache in umsatzsteuerlichen Motiven haben.

II. Sachverhalt und Fragestellung

Dieser Fallstudie liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Ein Ehepaar (im F...