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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 459

Neues zu § 171 Abs. 10 AO - Dauer der Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Anfechtung des Grundlagenbescheids

(, BStBl II 2005 S. 242)

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Assessor Jens Reddig, LL.M. (taxation), Osnabrück

I. Leitsatz

Die Anfechtung eines Grundlagenbescheids mit Einspruch oder Klage führt nicht dazu, dass die für die Festsetzung der Folgesteuern maßgebende Festsetzungsfrist bis zur Unanfechtbarkeit des (geänderten) Feststellungsbescheids gehemmt wird.

II. Sachverhalt

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war in den Streitjahren 1994 bis 1997 an einer GbR beteiligt, die beim Finanzamt B (Betriebsstätten-Finanzamt) steuerlich geführt wurde. Seine Einkommensteuererklärungen gab der Kläger für die Streitjahre jeweils fristgerecht zum 31. 5. des jeweiligen Folgejahres bei seinem Wohnsitz-Finanzamt in A ab. Die Einkünfte aus der Beteiligung an der GbR wurden zunächst schätzungsweise auf Grundlage der Angaben des Klägers in den Einkommensteuerbescheiden berücksichtigt.

Vor Ablauf der Feststellungsfrist erfolgte bei der GbR eine Außenprüfung für die Jahre 1994 bis 1997, die zu steuerlichen Mehrergebnissen führte. Die geänderten Gewinnfest- stellungsbescheide wurden dem empfangsbevollmächtigten Gesellschafter - fristgemäß - am bekannt gegeben. Ein sich hieran anschließendes Einspruchs- und Klageverfahren der GbR endete durch die Rücknahme der Klage im ...