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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 410

Zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer

Umsetzungsanspruch aus der EuGH-Rechtsprechung

von Dipl.-Betriebswirt (FH) Jürgen Hegemann, Steuerberater, und Dipl.-Betriebswirt (FH) Torsten Querbach, Steuerberater, beide Frankfurt am Main

I. Einleitung

Der EuGH hatte im sog. „Schmeinck & Cofreth AG”-Urteil klargestellt, dass die Erstattung (= Berichtigung) einer zu Unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuer unter dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer durchzuführen ist. Eine solche Berichtigung ist unabhängig vom guten Glauben des Rechnungsausstellers durchzuführen.

Die somit formulierten „Vorgaben zur Umsatzsteuergesetzänderung (neu: § 14c Abs. 2 UStG)” für den deutschen Gesetzgeber wurden im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2003 verankert.

Der EuGH hatte klare Aussagen getroffen, welche Voraussetzungen eine Berichtigung beinhalten muss. Es stellt sich die Frage, ob dieses gesetzlich vorgegebene Verfahren rechtsprechungskonform ist. Das BMF hat zu Beginn des Jahres 2004 ein umfangreiches Schreiben zu den Änderungen im Umsatzsteuergesetz herausgegeben, in welchem auch der unberechtigte Steuerausweis behandelt wird.

Dieser Beitrag zeigt die neuen gesetzlichen Grundlagen zum unberechtigten Umsatzsteuerausweis, zur Abführungsverpflichtung, Entstehung der Steuer, Steuerschuldnerschaft und insbesondere zum nunmehr gesetzlich verankerten Berichtigungsverfahren.

II. Fehlerhafter Steuerausweis

Beim fehlerhaften Steuerauswei...