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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 387

Neue Rechtsprechungsentwicklung zur ermäßigten Besteuerung von Entlassungsentschädigungen

– Anmerkungen zum BStBl I 2004 S. 505 –

von Dr. Harald Schießl , Brühl

I. Einleitung

Nachdem der BFH im Laufe der letzten Jahre seine Rechtsprechung durch eine Vielzahl von Entscheidungen zu den Entlassungsentschädigungen gem. §§ 24, 34 EStG fortentwickelte, hat auch die Finanzverwaltung ihr grundlegendes BMF-Schreiben aus dem Jahr 1998 zu dieser Thematik aktualisiert und angepasst. Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die neue Rechtsprechung zur Unschädlichkeit von ergänzenden Entschädigungszusatzleistungen. Zwar hat sich die Finanzverwaltung in dem neu gefassten Schreiben der Rechtsprechung angeschlossen, allerdings ist die Grenze für ermäßigt zu besteuernde Entschädigungszusatzleistungen noch nicht geklärt. Im Mittelpunkt dieses Beitrags steht daher die Frage, in welchem Umfang eine Abfindung, die ein Arbeitnehmer im Anschluss an die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erhält, gem. § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt zu besteuern ist.

II. Abgrenzung zwischen Erfüllung arbeits- vertraglicher Ansprüche und Entschädigung

Ausgangspunkt für die steuerliche Einordnung der Arbeitgeberleistungen ist die Abgrenzung zwischen steuerfreien Abfindungen nach § 3 Nr. 9 EStG, normal zu besteuerndem Arbeitslohn nach § 19 EStG und steuerbegünstigten Entschädigungen nach § 24 ...