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Fall Walter Kurrle & Co.
Aufgaben aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Teil A „Fall Walter Kurrle”
I. Sachverhalt
Der Steuerpflichtige Walter Kurrle (nachfolgend W. K.), Inhaber eines Gewerbebetriebes für Landtechnik (Handel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten für den Weinbau mit dazugehörender Reparaturwerkstätte) in Remshalden-Grunbach, verunglückte bei einem Verkehrsunfall mit seinem Pkw am . Er war noch seinen schweren Verletzungen am Unfallort erlegen. W. K. war 59 Jahre alt und nicht verheiratet.
Er hatte im Jahre 2000 beim Notariat Schorndorf ein notarielles Testament errichtet und hatte darin verfügt, dass nach seinem Ableben sein Neffe Marc Kurrle, Sohn seines Bruders, Alleinerbe wird. W. K. hinterließ keine Pflichtteilsberechtigte. Der ebenfalls in Remshalden-Grunbach lebende Alleinerbe hatte die Erbschaft seines Onkels angenommen und konnte aufgrund seiner Fachkenntnisse den Gewerbebetrieb von W. K. fortführen.
Es wurde durch W. K. der folgende Nachlass an seinen Alleinerben vererbt:
1. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
Außer seiner gewerblichen Betätigung (siehe Ausführungen unter Tz. 3) war W. K. Eigentümer eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft mit aussch...