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SteuerStud Nr. 7 vom Seite 350

Die Problematik der Geldwäsche im steuerberatenden Beruf

von Dipl.-Betriebswirtin (FH) Kerstin Funk, Worms, Dipl.-Betriebswirtin (FH) Katy Henselek, Berlin, und Fachanwalt für Steuerrecht und Lehrbeauftragter Frank K. Peter, Worms

I. Vorbemerkungen

Im Laufe der letzten Jahre hat sich die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche zunehmend fortentwickelt. Mit den jüngsten Gesetzesänderungen werden Angehörige der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe mit dem Thema der Geldwäsche konfrontiert.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und deren Auswirkungen auf die Tätigkeit des Steuerberaters.

II. Darstellung der wichtigsten Vorschriften aus dem Geldwäschegesetz

Während § 261 StGB den Straftatbestand der Geldwäsche bestimmt, regelt das Geldwäschegesetz (GwG), welche Maßnahmen verschiedene Unternehmen und Personen treffen müssen, um die Möglichkeit des Missbrauchs für Geldwäschehandlungen zu erschweren. Bislang mussten verdächtige Transaktionen vor allem von Kreditinstituten gemeldet werden. „Geldwäscher” suchten daher nach anderen Wegen, um die Herkunft ihrer aus Straftaten erlangten Erlöse zu verschleiern. Mit der Änderung des Geldwäschegesetzes am wurden den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe völlig neue Verpflichtungen zum Zwecke der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung auferlegt. Die Identifikationspflicht und die Verdachtsmeldepflicht sind die wesentlichen Verpflichtungen und werden daher im...