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SteuerStud Nr. 7 vom Seite 342

Besteuerung von Fonds – Gewerblichkeit, gewerbliche Prägung und Infizierung

von Dipl.-Kauffrau Dr. Carmen Bachmann, Augsburg, und Assessor Markus Ernst, Augsburg/Düsseldorf

I. Einleitung

Ein zentrales Problem im nationalen und internationalen Steuerrecht stellt die Abgrenzung zwischen - regelmäßig steuerpflichtiger - gewerblicher Tätigkeit und der - ggf. nicht steuerbaren - privaten Vermögensverwaltung dar. Die Schwierigkeiten bei der steuerlich optimalen Strukturierung von Private Equity Fonds lassen sich in weiten Teilen auf diese grundlegende Unterscheidung zurückführen.

1. Private Equity

Private Equity ist der Oberbegriff für eine Eigenkapital- bzw. eigenkapitalähnliche Beteiligung an Unternehmen („Zielunternehmen”) durch private oder institutionelle Investoren. Mittelsmann zwischen den Investoren und den Zielunternehmen sind die Private Equity-Gesellschaften, die Private Equity-Pools („Fonds”) gründen und damit den Kontakt zwischen den Investoren und den kapitalsuchenden Unternehmen herstellen. Diese Fonds dienen zum einen als Kapital-Sammelbecken, zum anderen als Vehikel zur Beteiligung an den Zielgesellschaften.

Private Equity kommt für Unternehmen in verschiedenen wirtschaftlichen Situationen in Betracht. Unterschieden werden kann zwischen einem Private Equity-Investment zur Unternehmens...