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Bekanntmachung der Neufassung des Investitionszulagengesetzes 2005
Die EU-Kommission hat die noch erforderlichen Genehmigungen zum InvZulG 2005 erteilt, so dass das Gesetz jetzt vollständig in Kraft getreten ist. Die Genehmigungen betrafen Investitionen in bestimmte Agrarerzeugnisse sowie Investitionsvorhaben von mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten. In der Zwischenzeit ist das Gesetz erneut am im BGBl bekannt gemacht worden (BGBl 2005 I S. 2961). Im nwbXpert Rechnungswesen ist die vollständige aktualisierte Neufassung des Gesetzes elektronisch verfügbar NWB XAAAB-67450.