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Fall Gitti und Albert Schneider
Aufgabe aus der Einkommensteuer sowie Eigenheimzulage
I. Sachverhalt
Aus der von Albert Schneider (A. S.) und Gitti Schneider (G. S.) eingereichten Einkommensteuererklärung 2004, den Steuerakten und den von ihnen erteilten Auskünften ergibt sich folgender Sachverhalt:
1. Persönliche Verhältnisse
Tz. 1
A. S. (geb. ) und G. S. (geb. ) sind seit verheiratet. Sie lebten gemeinsam mit den beiden Söhnen bis zum Umzug in das neue Einfamilienhaus am (vgl. Abschn. 4) in einer gemieteten Eigentumswohnung in Altötting, Bahnhofsplatz 3.
Tz. 2
Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen. Sohn Markus, geb. , brach im März 2004 kurz vor dem Abitur die Schulausbildung am König-Karlmann-Gymnasium in Altötting ab und leistet seit den Grundwehrdienst (gesamter im Jahr 2004 gezahlter steuerfreier Wehrsold 2 700 €; Wert der steuerfreien kostenlosen Unterkunft für das ganze Jahr 2004: 900 €). Er hat noch keinerlei Entscheidungen getroffen, was er anschließend machen will und wohnt deshalb weiterhin (unentgeltlich) bei seinen Eltern. Markus hat anlässlich seines 18. Geburtstags von seinem Großvater festverzinsliche Wertpapiere i. H. von 50000€ (Laufzeit 10 Jahre; Zinssatz 6 %) erhalten. Di...