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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 234

Aktuelles zur steuerlichen Behandlung von Ausbildungskosten

Änderung der §§ 10 Abs. 1 Nr. 7 und 12 Nr. 5 EStG durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Dirk Aßmann, Hamburg

I. Vorbemerkungen

Mit Wirkung zum sind Änderungen der §§ 10 Abs. 1 Nr. 7 und 12 Nr. 5 EStG durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze v. in Kraft getreten. Diese Neuregelung schränkt die zuvor ergangene Rechtsprechung des BFH zur steuerlichen Behandlung von Ausbildungskosten stark ein. Dieser Beitrag soll knapp die aktuelle Rechtsprechung des BFH sowie die ihr jetzt nachfolgenden Gesetzesänderungen darstellen.

II. Rechtsprechung des BFH zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen

In jahrelanger Rechtsprechungstradition unterschied der BFH bzgl. der Abziehbarkeit von Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen zwischen Ausbildungs- und Fortbildungskosten. Ausbildungskosten waren all jene Aufwendungen des Steuerpflichtigen zur Erlangung von Kenntnissen in einem künftigen oder anderen bisher nicht ausgeübten Beruf. Diese Kosten waren als Kosten der Lebensführung außerhalb des Sonderausgabenabzuges i.H. von 920€ bzw. 1227€ bei auswärtiger Unterbringung (§10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) nicht abzugsfähig. Im Gegensatz hierzu waren sog. Fort- oder Weiterbildungskosten Aufwendungen, die den sich wandelnden Anforderungen und Kenntnissen in einem bereits ausgeübt...