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Erbschaftsteuer | Zinsloses Darlehen begründet keine (anteilige) mittelbare Grundstücksschenkung
Bei einem zinslosen Darlehen ist Gegenstand der Zuwendung die unentgeltliche Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital zu nutzen. Soll das Darlehen nach dem Willen des Darlehensgebers der Finanzierung eines Grundstückskaufs dienen, scheidet im Hinblick auf den eingeräumten Nutzungsvorteil eine mittelbare Grundstücksschenkung aus, weil dem Darlehensnehmer die Vorteile hieraus regelmäßig erst nach der Zahlung der Kaufpreise zufließen und diese deshalb nicht mehr mittelbarer Teil des bereits abgeschlossenen Grundstückserwerbs sein können (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG; § 13 Abs. 2 BewG).▶NWB QAAAB-66612
▶Praxishinweise: Die Darlehenshingabe bewirkt weder beim Darlehensgeber eine Entreicherung noch beim Darlehensnehmer eine Bereicherung, so dass ein steuerbarer Vorga...