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Gewinnrealisierung durch verdeckte Einlage einer Beteiligung
Die verdeckte Einlage einer im Betriebsvermögen gehaltenen 100 %-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft, an welcher der einlegende Stpfl. ebenfalls zu 100 % beteiligt ist, führt auch dann zu einer Gewinnrealisierung, wenn auch die Beteiligung an der Zielkapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen des Stpfl. gehört (Bezug: § 16 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG 1990; § 7 Abs. 1 EStDV 1990; § 20 Abs. 1 UmwStG).▶NWB TAAAB-66086
▶Praxishinweise: Mit der verdeckten Einlage wird einem anderen Steuerrechtssubjekt (aufnehmende Gesellschaft) ein Vorteil unentgeltlich zugewandt, der bei diesem mit dem Teilwert zu bilanzieren ist. Dieser mit dem Teilwert zu bilanzierenden Einlage muss aber zwingend eine entsprechende gewinnrealisierende Entnahme vorangehen. Eine entsprechende Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG (= § 7 Abs. 1 EStDV a. F.) ist bei einer 100 %-ige...