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StuB Nr. 20 vom Seite 907

Der GmbH-Mantelkauf

von RA Horst Grätz, Rödl & Partner GbR, Nürnberg

I. Einführung

Der BGH hat in zwei Beschlüssen aus den Jahren 2002 und 2003 (Beschluss vom  - II ZB 12/02 und Beschluss vom  - ZB 4/02, NZG 2003 S. 170 ff. und S. 972 ff.) zu den Themen der Mantelverwendung bei sog. Vorrats-GmbH und dem Kapitalschutz bei einer sog. „Altmantel-Gründung” Stellung bezogen (instruktiv hierzu Heidinger, ZGR 2005 S. 101 ff.). Der folgende Artikel fasst die wesentlichen Aussagen dieser Beschlüsse zusammen (s. u. Kap. II) und stellt dem eine knappe Übersicht über die an dieser Rechtsprechung geäußerte Kritik gegenüber (s. u. Kap. III). Abschließend werden die sich daraus für die Praxis ergebenden Anforderungen dargestellt (s. u. Kap. V).

II. Kernaussagen der BGH-Beschlüsse

Um die Kernaussagen der beiden Beschlüsse des BGH vollständig erfassen zu können, ist es notwendig, den vom BGH behandelten Problemkreis kurz vorab zu erläutern.

1. Die Vorrats-GmbH und der Mantelkauf

Unter einer sog. Vorrats-GmbH versteht man eine Gesellschaft, die seit ihrem Bestehen keine unternehmerische Tätigkeiten entfaltete, also nie werbend auftrat, sondern lediglich zum Zweck einer späteren Weiterveräußerung gegründet wurde. Bis zu dieser Weiterveräußerung besteht der Gesellschaftszwe...