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StuB Nr. 20 vom Seite 895

Novellierung der EU-Abschlussprüferrichtlinie

Der Rat der Finanzminister (ECOFIN) hat am der vom Europäischen Parlament am verabschiedeten Neufassung der 8. EU-Richtlinie (sog. Abschlussprüferrichtlinie) zugestimmt. Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren doch noch in erster Lesung abgeschlossen werden. Mit der neuen Abschlussprüferrichtlinie liegt erstmals ein geschlossener EU-weiter Rahmen vor, in dem die Grundprinzipien für sämtliche die Qualität der Abschlussprüfung bestimmenden Bereiche festgelegt werden. Die Regelungsgegenstände reichen von den Voraussetzungen für die Zulassung als Abschlussprüfer über die prüferische Unabhängigkeit, die bei Abschlussprüfungen zu beachtenden Prüfungsstandards, die Merkmale eines wirksamen Systems der externen Qualitätskontrolle sowie die Forderung nach einer unabhängigen Berufsaufsicht bis hin zu bestimmten Sondervorschriften, die nur bei der Prüfung von Unternehmen des öffentlichen Interesses – also vor allem von kapitalmarktorientierten Unternehmen – zu beachten sind.

Das IDW sieht für den deutschen Gesetzgeber die Möglichkeit, die zweijährige Frist zur Transformation der Richtlinie in nationales Recht möglichst auszuschöpfen. Nach den zahlreichen gesetzlichen Eingriffen der letzten Jahre in die Rahmenbedingungen der Berufsausübung b...