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Keine außerbilanzielle Hinzurechnung der Vorsteuerbeträge auf betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen
Die abziehbare Vorsteuer auf angemessene betrieblich veranlasste Bewirtungskosten führt zu keinem betrieblichen Aufwand. Unabhängig von der außerbilanziellen Zurechnung der Bewirtungskosten selbst, die den Gewinn nicht mindern dürfen, ist eine außerbilanzielle Hinzurechnung der Vorsteuer im Rahmen des § 10 Nr. 2 KStG nicht mehr veranlasst.