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BMF 20.10.2005 IV B 7 - S 2742 a - 43/05, NWB direkt 46/2005 S. 7

Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für Zwecke des § 8a KStG

Das BMF hat das abgestimmte Muster einer Bescheinigung, in der Auskunft über die in Folge der Darlehensausreichung an die Kapitalgesellschaft gewährten Sicherheiten erteilt wird veröffentlicht. Auf der Grundlage der anhand des Musters erstellten Bescheinigung kann ein Kreditnehmer in der Regel den Gegenbeweis i. S. der Tz. 20 des (BStBl 2004 I S. 593) führen. Durch abweichend vom vorliegenden Muster gestaltete Nachweise kann der Gegenbeweis erbracht werden, wenn darin in vergleichbarer Weise alle gegenbeweiserheblichen Tatsachen mitgeteilt werden und dieser Nachweis vor dem [Datum dieses Schreibens + 10 Tage) durch das Kreditinstitut ausgestellt wurde.S. 8