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BFH 14.09.2005 VI R 37/03, NWB direkt 46/2005 S. 7

Vom Arbeitgeber übernommene Straßenbenutzungsgebühren

Übernimmt der Arbeitgeber die Straßenbenutzungsgebühren (Vignetten, Mautgebühren) für die mit einem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten seines Arbeitnehmers, liegt darin die Zuwendung eines geldwerten Vorteils, der nicht von der Abgeltungswirkung der 1 v. H.-Regelung erfasst wird.