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BFH 07.07.2005 IX R 81/98, NWB direkt 46/2005 S. 7
Zuschläge für Wechselschichtarbeit
Zuschläge für Wechselschichtarbeit, die der Arbeitnehmer für seine Wechselschichttätigkeit regelmäßig und fortlaufend bezieht, sind dem steuerpflichtigen Grundlohn zugehörig. Sie sind auch während der durch § 3b EStG begünstigten Nachtzeit nicht steuerbefreit.