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FG Düsseldorf 19.08.2005 18 K 3149/04 Kg, NWB direkt 46/2005 S. 5

Kindergeld für Pflegekind bei Vollzeitfamilienpflege

Auf der Grundlage der Pflegekind-Definition des § 32 Abs. 1 Nr. 2 besteht bei einer das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern ersetzenden Vollzeitfamilienpflege regelmäßig ein Kindergeldanspruch der Pflegeperson. Die Haushaltsaufnahme eines – im Streitfall einzigen – Pflegekinds erfolgt nicht zu Erwerbszwecken, wenn das Pflegegeld und der Erziehungsbeitrag die durch Landesrecht festgelegten Sätze des zuständigen Jugendamts nicht übersteigen. Durch die vertragliche Zwischenschaltung eines Erziehungsvereins in die Rechtsbeziehungen zwischen Jugendamt und Erziehungsstelle wandelt sich das Pflegeverhältnis nicht in einen entgeltlichen Dienstvertrag, wenn sie vornehmlich dem Zweck der Beratung und Qualitätssicherung dient. Der Erziehungsbeitrag kann nicht deshalb als Dienstleist...