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FG Hamburg 13.04.2005 VI 425/03, NWB direkt 46/2005 S. 4

Darlegung der Voraussetzungen einer Ansparrücklage

Steuerpflichtige, die den Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens Betriebsausgaben (bis zu 40 v. H. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts) in der Höhe abziehen, die denen einer Gewinnminderung durch Rück-S. 5lagenbildung bei Steuerpflichtigen mit Betriebsvermögensvergleich entsprechen. Das Investitionsvorhaben ist innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist konkret zu bezeichnen und die Bildung und Auflösung der Rücklage muss hinsichtlich jedes einzelnen Wirtschaftsguts in der Buchführung nachvollziehbar sein.