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FG Baden-Württemberg 10.03.2005 3 K 340/01, NWB direkt 46/2005 S. 4

Sacheinlage aus Privatvermögen in eine Kapitalgesellschaft bei Gründung

Die Vorschriften der § 4 Abs. 1 Satz 1 und § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG können auch auf die Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen in das Vermögen einer Kapitalgesellschaft anwendbar sein. Ob Wirtschaftsgüter „offen” oder „verdeckt” eingelegt wurden, ist eine Frage der bilanzrechtlichen Behandlung. Nur bei einer Unterbewertung liegt eine verdeckte Einlage des Gesellschafters vor. Bringt der Gesellschafter im Rahmen der Gründung einer GmbH ein Grundstück aus seinem Privatvermögen ein, und erhält er hierfür in Gestalt des von ihm aufzubringenden Anteils am Stammkapital zuzüglich einer Kapitalrücklage eine Gegenleistung, die dem vollen Wert des Grundstücks entspricht, handelt es sich nicht um einen unentgeltlichen Vorgang, sondern um ein tauschähnliches Geschäft. Für die Beurteilung ...