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NWB direkt Nr. 46 vom Seite 6

Verteilung des Kaufpreises bei einer gemischten Schenkung

Zivilrechtliche Vereinbarung der Vertragsparteien maßgeblich

Julia Hermann

Wenn ein Zweifamilienhaus bei einer gemischten Schenkung derart aufgeteilt werden kann, dass zwei eigenständige Wirtschaftsgüter entstehen, ist es nach der Entscheidung des steuerlich nicht zu beanstanden, wenn die Vertragsparteien den Gesamtpreis allein für einen Gebäudeteil vereinbaren.

Der Streitfall

Mit notariellem Kauf- und Übergabevetrag übertragen die Eltern auf ihre Tochter ein Zweifamilienhaus mit zwei abgeschlossenen Wohnungen. Die fremdvermietete Dachgeschosswohnung wird nach dem Vertrag zu einem Preis von 160 000 DM verkauft. Hinsichtlich der Erdgeschosswohnung behalten sich die Eltern ein lebenslängliches dingliches Wohnrecht vor. Als Gegenleistung für die Übertragung der Erdgeschosswohnung verpflichtet sich die Tochter ihre Eltern zu pflegen und an ihre Schwester ein Gleichstellungsgeld zu zahlen. In ihrer Steuererklärung ordnet die Tochter den gesamten Kaufpreis der Dachgeschosswohnung zu, und macht im Rahmen ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eine entsprechende Absetzung für Abnutzung geltend. Das Finanzamt verteilt den Kaufpreis hingegen auf beide Wohnungen.

Angehörige können steuerlich günst...