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NWB Nr. 46 vom Seite 3883 Fach 26 Seite 4469

Rechtsprechung zum Arbeitsrecht im 1. Halbjahr 2005

Michael H. Korinth

Aus der im Berichtszeitraum veröffentlichten Rechtsprechung ragt die Entscheidung des EuGH heraus, nach der die Massenentlassungsanzeige nicht erst vor dem Ablauf der Kündigungsfrist, sondern bereits vor der Kündigungserklärung an die Agentur für Arbeit gemacht werden muss. Die einhellige Auffassung in Deutschland sah das bisher anders. Der besonderen Aufmerksamkeit ist auch eine BAG-Entscheidung zur Befristung empfohlen; danach ist die nachträgliche schriftliche Festlegung der zunächst mündlich vereinbarten Befristung unwirksam.

I. Allgemeines

1. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bei der Vereinbarung der Vergütung nicht an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Etwas anderes gilt, wenn er für die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmergruppen Regeln und Abgrenzungskriterien anwendet. Vergütet er Arbeitnehmer mit ähnlicher Tätigkeit unterschiedlich, hat der Arbeitgeber zunächst darzulegen, wie groß der begünstigte Personenkreis ist, wie er sich zusammensetzt, wie er abgegrenzt ist und warum der klagende Arbeitnehmer nicht dazugehört. Der Arbeitnehmer hat dann, wenn er die Gleichbehandlung begehrt, seinerseits darzulegen, dass er die vom Arbeitgeber vorgegebenen Voraussetzungen der Leis...