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BMF 20.10.2005 IV B 7 - S 2742 a - 43/05, NWB 46/2005 S. 370

Körperschaftsteuer | Bescheinigung des rückgriffsberechtigten Dritten bei einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG)

Mit Schreiben v. 22. 7. 2005 - S 2742 a (BStBl 2005 I S. 829) hat das BMF geklärt, welche Kreditsicherheiten bei einer Drittfinanzierung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8a KStG i. V. mit § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG führen. Um eine Umqualifizierung der Vergütungen für Fremdkapital in eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden, muss die darlehensnehmende Kapitalgesellschaft eine Bescheinigung des rückgriffsberechtigten Dritten vorlegen, in der Auskunft über die infolge der Darlehensausreichung an die Kapitalgesellschaft gewährten Sicherheiten erteilt wird (Gegenbeweis). Das BMF hat jetzt mit Schreiben v. 20. 10. 2005 - IV B 7 - S 2742 a - 43/05 NWB DAAAB-69094 das Muster der Bescheinigung bekannt gemacht. Auch durch abweichend von diesem Muster gestaltete Nachweise (z. B. durch eine selbst entworfene Bescheinigung) kann der Gegenbeweis e...