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Einkommensteuer | Wechsel innerhalb der degressiven AfA-Staffelsätze des § 7 Abs. 5 EStG bei Nutzungsänderung
Wird ein zunächst zu fremden Wohnzwecken genutztes und gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG mit 7 v. H. degressiv abgeschriebenes Gebäude nunmehr zu fremdbetrieblichen Zwecken genutzt, muss der Steuerpflichtige nach dem NWB SAAAB-69144 nicht zur linearen AfA gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG übergehen, sondern kann weiterhin eine degressive AfA gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in Höhe von 5 v. H. beanspruchen (entgegen R 44 Abs. 8 Satz 2 zweiter Halbsatz EStR). – Anmerkung: Nach dieser Entscheidung dürfte auch der umgekehrte Wechsel von der degressiven AfA nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG zur degressiven AfA nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG, also von 5 v. H. auf 7 v. H. ebenso zulässig sein, wie der nur beiläufig erwähnte mehrfache Wechsel, der ja allein von der Nutzung zu Wohn- oder Betriebszwecken, also von zwingenden wirtschaftlichen Gründen abhängig ist.