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Finanzgericht des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 69/99

Gesetze: AO § 173

Korrektur eines Umsatzsteuerbescheids und Vertrauensschutz

Leitsatz

Das Finanzamt ist zwar nach den Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung bei der Durchführung einer Veranlagung grundsätzlich nicht an Auffassungen gebunden, die es bei vorhergehenden Veranlagungen vertreten hat. Allerdings wird eine Ausnahme von diesen Grundsätzen dann zugelassen, wenn das Finanzamt eine Zusage erteilt oder durch sein früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat. Letzteres ist der Fall, wenn der Stpfl. nämlich aufgrund der vor zwei Jahren vorgenommenen Löschung der Kennbuchstaben zur USt und der anschließenden Erörterung davon ausgehen konnte, das Finanzamt werde künftighin keine Festsetzung zur USt mehr vornehmen, nachdem zuvor der Stpfl. regelmäßig eine USt-Erklärung abgegeben hatte und selbst ursprünglich die - letztlich zutreffende Auffassung - vertreten hatte, es handele sich um einen Gewerbebetrieb. Auch ist von Bedeutung, wenn die vom Stpfl. abgegebenen USt-Erklärungen vom Finanzamt jeweils zugunsten von Null-Festsetzungen abgeändert wurden.

Fundstelle(n):
QAAAB-69003

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