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FG Baden-Württemberg 17.2.2005 6 K 209/02, IWB 21/2005 S. 986

Körperschaftsteuer | Unvereinbarkeit der doppelten Buchwertverknüpfung über die Grenze mit der Fusionsrichtlinie

(1) Beim grenzüberschreitenden Anteilstausch innerhalb der EU ist die doppelte Buchwertverknüpfung nach §§ 23 Abs. 4, 20 Abs. 4, Abs. 2 UmwStG mit den Regelungen der Richtlinie des gemeinsamen Rates vom über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffend (90/434/EWG, ABl EG Nr. L 225 v. , S. 1 – FusionsRL) nicht vereinbar. (2) Kommt das FG zum Ergebnis, dass die Auslegung einer Richtlinie nicht zweifelhaft ist, jedoch ein nationales Gesetz der Richtlinie widerspricht, braucht es das Verfahren dem EuGH nicht vorzulegen. Vielmehr darf es dann das nationale Gesetz nicht anwenden, sodass insoweit die Richtlinienregelungen vorgehen (FG Ba-Wü., Urt. v. , 6 K 209/02, EFG 2005, S. 994). • ...