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FG Düsseldorf 3.6.2005 8 K 3649/02 E, IWB 21/2005 S. 986

Einkommensteuer | Besteuerungsrecht bei einem Grenzpendler im Fall der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, die ein für einen deutschen Arbeitgeber tätiger Grenzpendler erzielt, sind insoweit von der Besteuerung auszunehmen, als sie auf Tätigkeiten entfallen, die in den Niederlanden ausgeübt worden sind bzw. arbeitsvertraglich auszuführen gewesen wären (, rkr., EFG 2005, S. 1360). • Hinweis: Im Streitfall pendelte der in den Niederlanden wohnhafte Kl. arbeitstäglich von seinem Wohnort zu seiner Arbeitsstelle in Düsseldorf. Ab dem war er für die restliche Zeit des Jahres krankgeschrieben. Während der Zeit seiner Krankheit zahlte die Arbeitgeberin weiterhin den vollen Arbeitslohn aus. Streitig war, ob die Entgeltfortzahlungen zu den inländischen Einkünften i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG gehörten. Dies bejahte das FG im Gr...