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BBV 11/2005 S. 7

Darlehensvertrag zwischen Angehörigen bei Schenkung der Darlehenssumme nach Vertragsschluss

Ein Darlehensvertrag, bei dem der Vater im Rahmen eines Gesamtplans seiner Tochter die Darlehenssumme schenkt, und die Tochter den geschenkten Betrag sogleich als Darlehen zurückreicht, ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Schenkung erst nach Abschluss des Darlehensvertrags erfolgt. Das hat das , entschieden. In dem Fall hat die Tochter bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nie über den geschenkten Geldbetrag verfügen können und somit das Darlehen nicht aus eigenem Vermögen gewährt. Bei den vom Vater für den Betrag vertragsgemäß gezahlten „Zinsen” handelt es sich nicht um abzugsfähige Werbungskosten, sondern um einkommensteuerlich nach § 12 Nr. 2 EStG unbeachtliche mittelbare Zuwendungen an seine Tochter.