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BGH 14.07.2005 IX ZR 284/01, NWB direkt 45/2005 S. 11
Verjährungsbeginn bei Steuerberaterhaftung
Besteht der Schaden des Auftraggebers in vermeidbaren Umsatzsteuern infolge fehlerhafter Selbstveranlagung, beginnt die Verjährung des Ersatzanspruchs gegen den mitwirkenden Steuerberater mit der Einreichung der Steueranmeldung beim Finanzamt.