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Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung
Eine wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes (hier § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gewährte Aussetzung der Vollziehung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden, um Steuerausfälle bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Ausgang des verfassungsrechtlichen Streits zu vermeiden.