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NWB Nr. 45 vom Seite 3749

EuGH zum Verbraucherschutz bei kreditfinanzierten Kapitalanlagemodellen

Der und C-229/04 in zwei Musterverfahren zur Rückabwicklung kreditfinanzierter Kapitalanlagemodelle, bei denen sich die veranschlagten Mieteinnahmen und Steuervorteile nicht erzielen ließen und sich die Erwartungen in Bezug auf die Entwicklung des Immobilienpreises als falsch erwiesen, grundsätzlich bestätigt, dass die deutsche Gesetzgebung und die Rechtsprechung des BGH zum Widerruf von Haustürgeschäften europarechtskonform ist. Allerdings ist nun sorgfältig zu prüfen, welche Konsequenzen die Ausführungen zu den Rechtsfolgen einer nicht oder verspätet erfolgten Widerrufsbelehrung haben.

Hintergrund des Urteils sind Rechtsstreitigkeiten zwischen Banken und Anlegern. In den 90er Jahren erwarben zahlreiche Bürger auf Darlehensbasis Eigentumswohnungen oder Anteile an Immobilienfonds. In der Regel brachten Finanzvermittler die Geschäfte zwischen Banken und Anlegern zum Abschluss. Dabei gingen die Anleger davon aus, die Rückzahlung der Darlehen aus Mieteinnahmen und Steuervorteilen finanzieren zu können. Die Erwartung der Erwerber hat sich in vielen Fällen nicht erfüllt. Die Anleger wollten deshalb den...