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Beratungspflichten bei geplanten Gesetzesänderungen
Bekanntlich hat der BGH mit seinem Urteil vom – IX ZR 472/00 (DB 2004 S. 2315 f., BB 2004 S. 2211 f., DStR 2004 S. 1677 f.) die schier unendliche Geschichte der Steuerberaterhaftung um ein neues Kapitel bereichert. Konkret ging es in diesem Fall um die Gewinn mindernde Geltendmachung eines Übernahmeverlustes im Zuge einer Umwandlung, der an der rückwirkenden Änderung des § 4 Abs. 1 UmwStG durch Art. 3 Nr. 1 lit. a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform scheiterte (BGBl 1997 I S. 2590). Der BGH schrieb in dieser Entscheidung fest, dass der Steuerberater im Fall „werdender Gesetze” verpflichtet sein soll, sich aus „all-S. 73gemein zugänglichen Quellen” über den Stand gesetzgeberischer Überlegungen zu informieren. Voraussetzung ist, dass in der Tages- oder Fachpresse über Änderungen des Steuerrechts berichtet wird, die im Falle ...