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BBB Nr. 3 vom Seite 99

Finanzierung durch Factoring

Glossar zu Fachbegriffen aus der Betriebswirtschaft

von Prof. Dr. Volker H. Peemöller

Unter Factoring versteht man den vertraglich festgelegten laufenden Ankauf von Forderungen aus Lieferung und Leistung durch einen Faktor (Kreditinstitut oder spezielles Finanzierungsinstitut). Rechtlich ist Factoring ein Kaufgeschäft. Es handelt sich dabei um eine Finanzierungsmöglichkeit, die neben der Liquiditätsversorgung eine umfassende Buchhaltungsdienstleistung und den Schutz vor Forderungsverlusten umfasst.

Factoring bietet damit folgende Funktionen:

  • Finanzierungsfunktion (Ankauf und Kreditierung der Forderung),

  • Dienstleistungsfunktion (Verwaltung des Forderungsbestandes) und

  • Kreditversicherungsfunktion (Übernahme des Bonitätsrisikos).

I. Echtes Factoring

Factoring wird als Forderungsverkauf durch Abtretung i. S. der §§ 433, 398 BGB verstanden. Beim echten Factoring scheiden die verkauften Forderungen mit der Abtretung aus dem Vermögen und der Bilanz des Forderungsverkäufers aus.

Beispiel

Das Unternehmen U hat eine Forderung gegen das Unternehmen S in Höhe von 100.000 €. U verkauft die Forderung an ein Factorinstitut, das auch das Ausfallrisiko übernimmt. Das Institut zahlt 90 % des Forderungsbetrages. U bucht bei Erhalt des Geldes:


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Bank
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