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FG Köln 16.08.2005 9 K 1704/02, NWB direkt 44/2005 S. 10

Schenkung unter Auflage

Werden über einen Gegenstand sowohl Schenkungsvertrag als auch Kaufvertrag abgeschlossen, kann der Kaufvertrag nichtig gem. § 117 BGB sein, wenn tatsächlich Unentgeltlichkeit vorliegt. – § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ist auch bei Vorerwerben i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG anzuwenden.