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BFH 18.08.2005 V R 42/02, NWB direkt 44/2005 S. 8

Bemessungsgrundlage für Wetteinsätze auf Brieftauben

Die Besteuerungsgrundlage für Umsätze aus der Veranstaltung eines Wettbewerbs ist der Gesamtbetrag der vom Veranstalter eingenommenen Teilnahmegebühren, wenn der Veranstalter über diese Beträge frei verfügen kann (Anschluss an , Town & County Factors Ltd., Slg. 2002 S. I-71/73). Eine Brieftaubenvereinigung hat die Wettumsätze, die sie an die Wett-Teilnehmer ausführt, mit den vollen Wetteinsätzen (ohne Abzug der wieder ausgeschütteten Gewinne) zu versteuern.